Notarielle Leistungen
Notarielle Leistungen bei Immobiliengeschäften
Beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Eigentumswohnung ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Notarin Alexandra Goller in Murrhardt bereitet Kaufverträge vor, erläutert die rechtlichen Regelungen und betreut deren notarielle Abwicklung.
Auch bei Bauträgerverträgen, Grundschuldbestellungen und Immobilienübertragungen zu Lebzeiten übernimmt die Notarin die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben.
Leistungen im Überblick
Grundstückskaufverträge
Beim Kauf bebauter oder unbebauter Grundstücke regelt der notarielle Kaufvertrag unter anderem Kaufpreis, Fälligkeit, bestehende Belastungen und Besitzübergang. Die Notarin beurkundet den Vertrag und betreut die erforderlichen Schritte zu seinem Vollzug.
Kaufverträge für Eigentumswohnungen
Beim Wohnungskauf sind die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum von Bedeutung. Die Notarin erläutert die rechtlichen Regelungen und beurkundet den Kaufvertrag.
Kaufverträge für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sind unter anderem der Kaufgegenstand, der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten sowie mögliche Mietverhältnisse zu berücksichtigen. Die Notarin bereitet den Vertrag auf Grundlage der Angaben der Beteiligten vor und betreut seine Abwicklung.
Teileigentum, Garagen und Stellplätze
Bei Gewerbeeinheiten, Garagen und Stellplätzen kommt es darauf an, welche Rechte übertragen werden: eigenständiges Teileigentum, anderes Sondereigentum, ein Sondernutzungsrecht oder ein separates Grundstück. Die genaue Rechtslage ergibt sich insbesondere aus dem Grundbuch und den maßgeblichen Eigentumsunterlagen.
Bauträgerverträge
Beim Erwerb einer neu zu errichtenden Immobilie vom Bauträger sind Grundstücks- oder Wohnungserwerb und Bauleistung vertraglich miteinander verbunden. Die Notarin erläutert die vertraglichen Regelungen zur Baubeschreibung, zum Zahlungsplan und zu den rechtlichen Sicherungen.
Grundpfandrechte
Zur Absicherung eines Immobiliendarlehens wird häufig eine Grundschuld bestellt. Je nach Inhalt der Erklärung ist eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich. Das Notariat veranlasst die erforderlichen Schritte zur Eintragung beim Grundbuchamt.
Wie läuft ein Immobilienkauf beim Notar ab?
Der genaue Ablauf richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Ein typischer Grundstücks- oder Wohnungskauf umfasst diese Schritte:
Vertragsentwurf
Die Notarin erhält die Angaben und Unterlagen der Beteiligten und erstellt den Vertragsentwurf. Offene Fragen und Änderungswünsche können vor der Beurkundung geklärt werden.
Beurkundung
Die Notarin liest den Vertrag vor, erläutert die Regelungen und beantwortet Fragen. Danach unterzeichnen die Beteiligten und die Notarin die Urkunde.
Kaufpreisfälligkeit
Nach der Beurkundung veranlasst die Notarin die erforderlichen Vollzugsschritte. Dazu gehört regelmäßig die Eintragung einer Auflassungsvormerkung, die den Anspruch auf Eigentumsübertragung sichert. Sind die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt, teilt die Notarin die Kaufpreisfälligkeit mit.
Eigentumsumschreibung
Nach Nachweis der Kaufpreiszahlung und Vorliegen der weiteren Voraussetzungen beantragt die Notarin die Eigentumsumschreibung. Die Eintragung nimmt das Grundbuchamt vor.
Unterlagen und Notarkosten
Formulare und Datenblätter
Für die Vorbereitung benötigen wir in der Regel Angaben zu den Beteiligten, zur Immobilie und zu den vorgesehenen Vereinbarungen. Unsere Datenblätter helfen Ihnen, die Informationen zusammenzustellen.
Bei beurkundungspflichtigen Immobilienverträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher soll die Notarin dem Verbraucher den vorgesehenen Vertragstext im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. So bleibt ausreichend Zeit, den Entwurf zu prüfen und offene Fragen zu klären.
Wie hoch sind die Notarkosten?
Die Gebühren für notarielle Tätigkeiten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und gelten bundesweit einheitlich. Bei Immobiliengeschäften richtet sich ihre Höhe häufig nach dem Geschäftswert.
Hinzu kommen können etwa Gebühren des Grundbuchamts.
Informationen zu den Notarkosten →
Immobilien zu Lebzeiten übertragen
Eine Immobilie kann auch durch Schenkung oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Dabei können beispielsweise ein Wohnungsrecht, ein Nießbrauch oder vertragliche Rückforderungsrechte vereinbart werden.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Erbe & Schenkung.
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Kontakt
Kontakt und Terminvereinbarung
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Notarin Alexandra Goller
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