Notarielle Leistungen

Notarielle Leistungen bei Immobiliengeschäften

Beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Eigentumswohnung ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Notarin Alexandra Goller in Murrhardt bereitet Kaufverträge vor, erläutert die rechtlichen Regelungen und betreut deren notarielle Abwicklung.

Auch bei Bauträgerverträgen, Grundschuldbestellungen und Immobilienübertragungen zu Lebzeiten übernimmt die Notarin die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben.

Leistungen im Überblick

Grundstückskaufverträge

Beim Kauf bebauter oder unbebauter Grundstücke regelt der notarielle Kaufvertrag unter anderem Kaufpreis, Fälligkeit, bestehende Belastungen und Besitzübergang. Die Notarin beurkundet den Vertrag und betreut die erforderlichen Schritte zu seinem Vollzug.

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Kaufverträge für Eigentumswohnungen

Beim Wohnungskauf sind die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum von Bedeutung. Die Notarin erläutert die rechtlichen Regelungen und beurkundet den Kaufvertrag.

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Kaufverträge für Ein- und Mehrfamilienhäuser

Bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sind unter anderem der Kaufgegenstand, der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten sowie mögliche Mietverhältnisse zu berücksichtigen. Die Notarin bereitet den Vertrag auf Grundlage der Angaben der Beteiligten vor und betreut seine Abwicklung.

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Teileigentum, Garagen und Stellplätze

Bei Gewerbeeinheiten, Garagen und Stellplätzen kommt es darauf an, welche Rechte übertragen werden: eigenständiges Teileigentum, anderes Sondereigentum, ein Sondernutzungsrecht oder ein separates Grundstück. Die genaue Rechtslage ergibt sich insbesondere aus dem Grundbuch und den maßgeblichen Eigentumsunterlagen.

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Bauträgerverträge

Beim Erwerb einer neu zu errichtenden Immobilie vom Bauträger sind Grundstücks- oder Wohnungserwerb und Bauleistung vertraglich miteinander verbunden. Die Notarin erläutert die vertraglichen Regelungen zur Baubeschreibung, zum Zahlungsplan und zu den rechtlichen Sicherungen.

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Grundpfandrechte

Zur Absicherung eines Immobiliendarlehens wird häufig eine Grundschuld bestellt. Je nach Inhalt der Erklärung ist eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich. Das Notariat veranlasst die erforderlichen Schritte zur Eintragung beim Grundbuchamt.

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Wie läuft ein Immobilienkauf beim Notar ab?

Der genaue Ablauf richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Ein typischer Grundstücks- oder Wohnungskauf umfasst diese Schritte:

Vertragsentwurf

Die Notarin erhält die Angaben und Unterlagen der Beteiligten und erstellt den Vertragsentwurf. Offene Fragen und Änderungswünsche können vor der Beurkundung geklärt werden.

Beurkundung

Die Notarin liest den Vertrag vor, erläutert die Regelungen und beantwortet Fragen. Danach unterzeichnen die Beteiligten und die Notarin die Urkunde.

Kaufpreisfälligkeit

Nach der Beurkundung veranlasst die Notarin die erforderlichen Vollzugsschritte. Dazu gehört regelmäßig die Eintragung einer Auflassungsvormerkung, die den Anspruch auf Eigentumsübertragung sichert. Sind die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt, teilt die Notarin die Kaufpreisfälligkeit mit.

Eigentumsumschreibung

Nach Nachweis der Kaufpreiszahlung und Vorliegen der weiteren Voraussetzungen beantragt die Notarin die Eigentumsumschreibung. Die Eintragung nimmt das Grundbuchamt vor.

Unterlagen und Notarkosten

Formulare und Datenblätter

Für die Vorbereitung benötigen wir in der Regel Angaben zu den Beteiligten, zur Immobilie und zu den vorgesehenen Vereinbarungen. Unsere Datenblätter helfen Ihnen, die Informationen zusammenzustellen.

Bei beurkundungspflichtigen Immobilienverträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher soll die Notarin dem Verbraucher den vorgesehenen Vertragstext im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. So bleibt ausreichend Zeit, den Entwurf zu prüfen und offene Fragen zu klären.

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Wie hoch sind die Notarkosten?

Die Gebühren für notarielle Tätigkeiten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und gelten bundesweit einheitlich. Bei Immobiliengeschäften richtet sich ihre Höhe häufig nach dem Geschäftswert.

Hinzu kommen können etwa Gebühren des Grundbuchamts.

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Immobilien zu Lebzeiten übertragen

Eine Immobilie kann auch durch Schenkung oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Dabei können beispielsweise ein Wohnungsrecht, ein Nießbrauch oder vertragliche Rückforderungsrechte vereinbart werden.

Weitere Informationen finden Sie im Bereich Erbe & Schenkung.

Schenkung und vorweggenommene Erbfolge →

Kontakt

Kontakt und Terminvereinbarung

Sie möchten einen Termin für einen Immobilienkaufvertrag oder eine andere notarielle Angelegenheit vereinbaren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie über die benötigten Angaben und den weiteren Ablauf.

Notarin Alexandra Goller

Marktplatz 5
71540 Murrhardt

Telefon: 07192 97891-0
E-Mail: zentrale@notarin-goller.de

Termine nach Vereinbarung.