Notarielle Leistungen
Notarielle Leistungen für Unternehmen und Gesellschaften
Bei der Gründung einer GmbH oder UG, der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen und bestimmten Umwandlungen ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei Handelsregisteranmeldungen und in der Unternehmensnachfolge kann notarielle Mitwirkung erforderlich sein.
Notarin Alexandra Goller in Murrhardt erläutert die rechtlichen Anforderungen, bereitet notarielle Urkunden vor, nimmt die erforderlichen Beurkundungen und Beglaubigungen vor und reicht Registerunterlagen elektronisch ein.
Leistungen im Überblick
Gründung und Unternehmenskauf
Bei der Gründung einer GmbH oder UG muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Bei einem Unternehmenskauf hängt die notarielle Mitwirkung davon ab, was übertragen wird. Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf beispielsweise der notariellen Form.
Gesellschaftsrecht und Gesellschafterwechsel
Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen und Veränderungen im Gesellschafterkreis können notarielle Mitwirkung erfordern. Die Notarin beurkundet beispielsweise die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen und übernimmt die gesetzlich vorgesehenen Schritte zur Einreichung von Gesellschafterlisten und Registeranmeldungen.
Unternehmensnachfolge und Erbschaft
Die Nachfolge in einem Unternehmen kann durch Verkauf, Schenkung oder erbrechtliche Regelungen gestaltet werden. Dabei können bestehende Gesellschaftsverträge und die Rechtsform des Unternehmens eine wichtige Rolle spielen. Die Notarin erläutert die rechtlichen Folgen und bereitet die erforderlichen Urkunden vor.
Finanzierungen und Sicherheiten
Zur Absicherung von Finanzierungen können unter anderem Grundschulden bestellt oder vollstreckbare Erklärungen abgegeben werden. Welche notarielle Form erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Rechtsgeschäft ab. Die Notarin übernimmt die vorgesehenen Beurkundungen und Beglaubigungen.
Umstrukturierungen und Fusionen
Bei Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln sind unterschiedliche gesetzliche Formvorschriften und Registerverfahren zu beachten. Die Notarin beurkundet die jeweils erforderlichen Verträge und Beschlüsse und begleitet die vorgesehenen notariellen Schritte im Registerverfahren.
Beurkundung, Beglaubigung und Handelsregister
Je nach Vorgang sind unterschiedliche notarielle Schritte erforderlich. Die Eintragung in das Handelsregister nimmt das zuständige Registergericht vor.
Notarielle Beurkundung
Bei bestimmten Vorgängen, etwa bei der GmbH-Gründung oder der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen, schreibt das Gesetz eine notarielle Beurkundung vor.
Öffentliche Beglaubigung
Handelsregisteranmeldungen werden in öffentlich beglaubigter Form elektronisch eingereicht. Die Notarin beglaubigt die Unterschriften und übermittelt die Anmeldung.
Registergericht
Das zuständige Registergericht prüft die Anmeldung und nimmt die Eintragung vor, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Vorbereitung und Notarkosten
Unterlagen und Datenblätter
Für die Vorbereitung sind je nach Vorgang unter anderem Angaben zu den Beteiligten und zur Gesellschaft, bestehende Gesellschaftsverträge, Beschlüsse oder Registerauszüge hilfreich. Welche Unterlagen benötigt werden, klären wir mit Ihnen vor dem Termin.
Gesetzlich geregelte Gebühren
Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und gelten bundesweit einheitlich. Ihre Höhe richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit und häufig nach dem Geschäftswert.
Bei Unternehmensnachfolgen und Umwandlungen können steuerliche Fragen eine Rolle spielen. Bei Bedarf sollte die notarielle Gestaltung mit einer steuerlichen Fachberatung abgestimmt werden.
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Kontakt
Kontakt und Terminvereinbarung
Sie planen eine GmbH- oder UG-Gründung, einen Gesellschafterwechsel, eine Unternehmensnachfolge oder eine Umwandlung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie über die erforderlichen Angaben und die nächsten notariellen Schritte.
Notarin Alexandra Goller
Marktplatz 5
71540 Murrhardt
Telefon: 07192 97891-0
E-Mail: zentrale@notarin-goller.de
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