Ehe & Partnerschaft

Güterstand

Der Güterstand bestimmt die vermögensrechtlichen Beziehungen in der Ehe. Er beeinflusst insbesondere den Zugewinnausgleich und kann Folgen für die Erbfolge haben. Eigentum, Schuldenhaftung und Unterhalt sind dabei zu unterscheiden.

Notarin Alexandra Goller in Murrhardt erläutert die gesetzlichen Regelungen und gestaltet mit Ihnen einen Ehevertrag zur Wahl oder Änderung des Güterstands.

Güterstände und Gestaltungsmöglichkeiten

Zugewinngemeinschaft

Ohne abweichende Vereinbarung gilt nach deutschem Recht die Zugewinngemeinschaft. Die Vermögen bleiben getrennt. Bei einer Scheidung ist grundsätzlich die Hälfte des Unterschieds zwischen den jeweiligen Zugewinnen auszugleichen. Eine bloße Trennung beendet den Güterstand nicht.

Gütertrennung

Bei Gütertrennung entfällt der gesetzliche Zugewinnausgleich. Gemeinsames Eigentum, vertragliche Ansprüche und andere Ausgleichsansprüche können dennoch bestehen. Gütertrennung ist deshalb weder ein allgemeiner Haftungsschutz noch automatisch die passende Lösung für Unternehmen.

Gütergemeinschaft

Das Vermögen wird grundsätzlich gemeinschaftliches Gesamtgut. Daneben können Sondergut und Vorbehaltsgut bestehen. Verwaltung und Haftung unterliegen besonderen Regeln. Die weitreichenden Folgen sollten vor einer Vereinbarung im Einzelnen geprüft werden.

Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Statt den Zugewinnausgleich vollständig auszuschließen, können Sie ihn anpassen. Beispielsweise kann Unternehmensvermögen bei einer Scheidung ausgenommen werden. Ein solcher Vertrag sollte auch die Interessen der anderen Person, Familienarbeit und die Folgen im Todesfall berücksichtigen.

Welche Folgen sollten Sie mitbedenken?

Erbschaften und Schenkungen

Beim Zugewinnausgleich werden Erbschaften und Schenkungen grundsätzlich dem Anfangsvermögen zugerechnet. Der Erwerb selbst erhöht den auszugleichenden Zugewinn daher regelmäßig nicht. Spätere Wertsteigerungen können dagegen berücksichtigt werden.

Schulden und gemeinsame Verträge

Die Zugewinngemeinschaft begründet keine allgemeine Haftung für Schulden des anderen. Eine Mithaftung kann etwa durch einen gemeinsamen Kredit oder eine Bürgschaft entstehen. Für bestimmte Geschäfte zur Deckung des Familienbedarfs gelten gesetzliche Sonderregeln.

Auswirkungen im Todesfall

Der Güterstand kann die gesetzliche Erbquote beeinflussen. Bei Gütertrennung gelten andere Regeln als bei Zugewinngemeinschaft. Stimmen Sie eine Änderung deshalb auch mit vorhandenen Testamenten und Erbverträgen ab.

Was bedeutet Güterstandsschaukel?

Bei der Güterstandsschaukel wird die Zugewinngemeinschaft tatsächlich beendet, der entstandene Zugewinnausgleich abgewickelt und anschließend erneut Zugewinngemeinschaft vereinbart. Eine dabei von Gesetzes wegen entstehende Ausgleichsforderung gehört nach § 5 Abs. 2 ErbStG nicht zum schenkungsteuerpflichtigen Erwerb.

Das ermöglicht keine beliebigen steuerfreien Übertragungen. Berechnung, Bewertung und Umsetzung müssen stimmen. Werden etwa Unternehmensanteile zur Erfüllung der Forderung übertragen, kann Einkommensteuer entstehen. Die Gestaltung sollte vorab mit steuerlicher Beratung abgestimmt werden.

Wie wird der Güterstand geändert und was kostet das?

Vereinbarung im Ehevertrag

Die gesetzliche Zugewinngemeinschaft beginnt ohne notarielle Vereinbarung. Eine abweichende vertragliche Regelung oder Änderung erfolgt durch notariellen Ehevertrag. Eine vertragliche Änderung setzt die Einigung beider Ehegatten voraus und ist auch während der Ehe möglich.

Geschäftswert und Gebühren

Der Geschäftswert richtet sich nach § 100 GNotKG grundsätzlich nach dem gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten. Für Verbindlichkeiten und bestimmte Vertragsgegenstände gelten besondere Regeln. Das Notariat erläutert die voraussichtlichen Gebühren.

Beratung und Entwurf sind im anschließenden Beurkundungsverfahren grundsätzlich umfasst. Bei eigenständigen Aufträgen oder vorzeitigem Verfahrensende können auch ohne Beurkundung Gebühren entstehen.

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Welche Angaben helfen bei der Beratung?

Vermögen und bestehende Verträge

  • Übersicht zu Vermögen, Verbindlichkeiten und Unternehmensbeteiligungen.
  • Angaben zu Erbschaften, Schenkungen und deren Wertentwicklung.
  • Bestehende Eheverträge, Testamente und Erbverträge.

Familie und Gestaltungsziele

  • Heiratsdatum oder geplanter Hochzeitstermin, Kinder und geplante Verteilung der Familienarbeit.
  • Gewünschte Regelungen für Scheidung und Todesfall.
  • Ausländische Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitze und bereits erfolgte steuerliche Beratung.

Bei Auslandsbezug ist zunächst zu klären, welches Güterrecht auf Ihre Ehe anwendbar ist. Teilen Sie dem Notariat außerdem mit, ob ein Güterstandswechsel oder nur eine Anpassung einzelner Regelungen gewünscht ist.

Häufige Fragen zum Güterstand

Wird durch die Ehe alles gemeinsames Eigentum?

Nein. In der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen getrennt. Gemeinsames Eigentum kann etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkauf entstehen.

Schließt Gütertrennung alle Ansprüche aus?

Nein. Unterhalt, Versorgungsausgleich und Erbrecht sind gesondert zu betrachten. Auch gemeinsame Verbindlichkeiten oder vertragliche Ansprüche entfallen nicht allein durch Gütertrennung.

Welcher Güterstand gilt für unverheiratete Paare?

Für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft gilt kein ehelicher Güterstand. Gemeinsames Eigentum und mögliche Ausgleichsansprüche sind trotzdem zu prüfen. Vereinbarungen dazu können Sie in einem Partnerschaftsvertrag treffen.

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Kontakt

Den Güterstand prüfen oder ändern

Teilen Sie dem Notariat mit, welche Vermögenswerte und bestehenden Verträge betroffen sind und welches Ziel Sie mit der Vereinbarung verfolgen.

Notarin Alexandra Goller

Marktplatz 5
71540 Murrhardt

Telefon: 07192 97891-0
E-Mail: zentrale@notarin-goller.de

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