Notarielle Leistungen
Notarielle Leistungen für Ehe, Partnerschaft und Vorsorge
Eheverträge, Vereinbarungen für unverheiratete Paare und Regelungen im Zusammenhang mit einer Trennung betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Auch bei Adoptionen sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen kann notarielle Mitwirkung erforderlich oder sinnvoll sein.
Notarin Alexandra Goller in Murrhardt erläutert die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, bereitet die erforderlichen Urkunden vor und nimmt Beurkundungen und Beglaubigungen vor.
Leistungen im Überblick
Ehevertrag
Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Darin lassen sich etwa der Güterstand sowie innerhalb der gesetzlichen Grenzen Unterhalt und Versorgungsausgleich regeln. Die Notarin erläutert die rechtlichen Folgen und beurkundet den Vertrag.
Partnerschaftsvertrag
Paare, die weder verheiratet sind noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Vereinbarungen zu Eigentum, finanziellen Beiträgen und einer möglichen Trennung treffen. Sie haben untereinander kein gesetzliches Erbrecht. Für die Absicherung im Todesfall kommen Testamente oder Erbverträge in Betracht.
Adoption
Die Notarin beurkundet den Adoptionsantrag und wirkt bei den erforderlichen Einwilligungserklärungen mit. Sie erläutert deren rechtliche Bedeutung und die jeweiligen Formerfordernisse. Über die Annahme als Kind entscheidet das Familiengericht.
Scheidungsfolgenvereinbarung
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Ehegatten insbesondere Fragen zu Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Vermögensaufteilung regeln. Vereinbarungen zu gemeinsamen Kindern müssen die gesetzlichen Vorgaben und das Kindeswohl beachten.
Güterstand und Vermögensregelungen
Ohne abweichenden Ehevertrag leben Ehegatten grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie können durch einen Ehevertrag beispielsweise Gütertrennung vereinbaren. Die Notarin erläutert die Unterschiede und deren rechtliche Folgen.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson zur Vertretung ermächtigen. In einer Patientenverfügung legen Sie Entscheidungen zu medizinischen Maßnahmen für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit fest. Die Notarin erläutert die rechtliche Gestaltung und die jeweiligen Formerfordernisse.
Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung?
Die beiden Dokumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben und können sich ergänzen. Eine notarielle Beurkundung ist nicht in jedem Fall vorgeschrieben.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Sie in welchen Angelegenheiten vertreten darf. Soll die Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt verwendet werden, ist grundsätzlich eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung erforderlich.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festlegen, welchen bestimmten medizinischen Maßnahmen Sie für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit zustimmen oder welche Sie ablehnen. Eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben.
Vorbereitung und Notarkosten
Unterlagen und Datenblätter
Je nach Anliegen benötigen wir Angaben zu den Beteiligten und zu den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen. Vorhandene Eheverträge, gerichtliche Entscheidungen oder andere relevante Unterlagen können bei der Vorbereitung hilfreich sein. Wir klären mit Ihnen, was konkret benötigt wird.
Gesetzlich geregelte Gebühren
Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und gelten bundesweit einheitlich. Ihre Höhe richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit und häufig nach dem Geschäftswert.
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Kontakt
Kontakt und Terminvereinbarung
Sie möchten einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag, eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder eine Vorsorgevollmacht vorbereiten? Auch für die Beurkundung eines Adoptionsantrags können Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Wir informieren Sie über die benötigten Angaben und den weiteren Ablauf.
Notarin Alexandra Goller
Marktplatz 5
71540 Murrhardt
Telefon: 07192 97891-0
E-Mail: zentrale@notarin-goller.de
Termine nach Vereinbarung.