Notarielle Leistungen

Notarielle Leistungen für Vereine

Bei der Gründung eines eingetragenen Vereins, bei Vorstandswechseln, Satzungsänderungen und der Vereinsauflösung sind gesetzliche Vorgaben und Registerverfahren zu beachten. Für Anmeldungen zum Vereinsregister müssen die Unterschriften der vertretungsberechtigten Personen öffentlich beglaubigt werden.

Notarin Alexandra Goller in Murrhardt bereitet Vereinsregisteranmeldungen vor, beglaubigt Unterschriften und übermittelt die erforderlichen Unterlagen an das Registergericht. Auch Satzungsregelungen und Beschlussunterlagen können im Zusammenhang mit diesen Verfahren geprüft werden.

Leistungen im Überblick

Vereinsgründung und Anmeldung

Für die Eintragung in das Vereinsregister soll ein Verein mindestens sieben Mitglieder haben. Die Gründungsmitglieder beschließen die Satzung und bestellen den Vorstand. Die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder melden den Verein an; die Notarin beglaubigt ihre Unterschriften und übermittelt die Unterlagen an das Vereinsregister.

Satzung und Satzungsänderungen

Die Satzung regelt insbesondere den Zweck, den Namen, den Sitz, den Vorstand und die Mitgliedschaft. Satzungsänderungen eines eingetragenen Vereins werden erst mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister wirksam. Die Notarin kann im Rahmen einer Anmeldung die erforderlichen Beschlüsse und Satzungsunterlagen prüfen.

Vorstandswechsel und Vertretung

Änderungen im Vorstand sind beim Vereinsregister anzumelden. Entscheidend sind die Satzung, die Vertretungsregelungen sowie der Nachweis der Wahl oder des Ausscheidens. Die Notarin bereitet die Anmeldung vor, beglaubigt die Unterschriften und reicht die Unterlagen ein.

Mitgliederversammlung und Beschlüsse

Für registerrelevante Vorgänge müssen Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst und dokumentiert werden. Dafür sind die gesetzlichen Vorschriften und die Vereinssatzung maßgeblich. Die Organisation und Durchführung der Mitgliederversammlung obliegen dem Verein.

Auflösung und Liquidation

Wird ein eingetragener Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch Ablauf der in der Satzung festgelegten Vereinsdauer aufgelöst, muss der Vorstand die Auflösung beim Vereinsregister anmelden. In bestimmten anderen Fällen erfolgt die Eintragung von Amts wegen. Soweit eine Liquidation erforderlich ist, erfolgt sie grundsätzlich durch den Vorstand, sofern keine anderen Liquidatoren bestellt werden. Die Notarin beglaubigt die Unterschriften unter den erforderlichen Anmeldungen und übermittelt die Unterlagen elektronisch an das Vereinsregister.

Vom Gründungsbeschluss zur Eintragung

Die Gründungsversammlung und die Registeranmeldung sind unterschiedliche Schritte. Für die Satzung ist grundsätzlich keine notarielle Beurkundung vorgeschrieben.

1. Satzung vorbereiten

Die Gründungsmitglieder legen Zweck, Name und Sitz des Vereins fest und stimmen die Satzungsregelungen ab.

2. Gründungsversammlung

Die Mitglieder beschließen die Satzung, wählen den Vorstand und halten die Beschlüsse in einem Protokoll fest.

3. Unterschriften beglaubigen

Die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder unterzeichnen die Anmeldung. Die Notarin beglaubigt die Unterschriften und übermittelt die Registerunterlagen.

4. Prüfung und Eintragung

Das Registergericht prüft die Anmeldung und entscheidet über die Eintragung. Erst danach darf der Verein den Zusatz „e. V.“ führen.

Eintragung und Gemeinnützigkeit sind nicht dasselbe. Ob ein Verein steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt, beurteilt das Finanzamt. Bei einer geplanten Gemeinnützigkeit ist eine frühzeitige Abstimmung der Satzung mit dem Finanzamt sinnvoll.

Dokumente zur Vorbereitung

Für die Anmeldung oder Änderung eines Vereins können die folgenden Formulare als Vorbereitung dienen. Die für den jeweiligen Vorgang erforderlichen Unterlagen klären wir mit Ihnen.

Neuanmeldung eines Vereins

Für die Erstanmeldung im Vereinsregister. Angaben zum Verein und zum vertretungsberechtigten Vorstand.

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Neuanmeldung eines Vereins: Datei herunterladen ↓

Änderungsanmeldung zum Vereinsregister

Für Vorstandsänderungen oder Satzungsänderungen. Die erforderlichen Beschlüsse und Anlagen sind beizufügen.

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Änderungsanmeldung: Datei herunterladen ↓

Die Bundesnotarkammer stellt unter verein-gruenden.notar.de Informationen zur Vereinsgründung und einen Satzungsbaukasten zur Verfügung.

Notarkosten für Vereine

Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Bei einer Vereinsregisteranmeldung hängt die Gebühr unter anderem davon ab, ob die Notarin lediglich Unterschriften beglaubigt oder auch den Entwurf der Anmeldung fertigt.

Für die Registereintragung können gesonderte Gerichtsgebühren entstehen. Ob für Entwurfsarbeiten oder Beratung zusätzliche notarielle Gebühren anfallen, hängt vom jeweiligen Auftrag und den gesetzlichen Gebührenregelungen ab.

Informationen zu den Notarkosten →

Vor dem Termin

Für eine Vereinsregisteranmeldung sind insbesondere Angaben zum Verein, die Satzung und die einschlägigen Beschlussunterlagen relevant. Die unterschriftsberechtigten Personen benötigen einen gültigen Ausweis.

Fragen zum Vereinsregister

Wie viele Mitglieder braucht ein eingetragener Verein?

Für die Eintragung ins Vereinsregister soll der Verein mindestens sieben Mitglieder haben. Die einzureichende Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben sein.

Muss die Vereinssatzung notariell beurkundet werden?

Nein, eine notarielle Beurkundung der Satzung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Unterschriften unter der Anmeldung zum Vereinsregister müssen dagegen öffentlich beglaubigt werden.

Wann wird eine Satzungsänderung wirksam?

Bei einem eingetragenen Verein wird eine Satzungsänderung erst mit ihrer Eintragung ins Vereinsregister wirksam. Zuvor ist ein wirksamer Beschluss nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben erforderlich.

Wie lange dauert die Eintragung eines Vereins?

Das hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen, möglichen Rückfragen und der Bearbeitungszeit des Registergerichts ab. Eine feste Frist lässt sich nicht nennen.

Kontakt

Kontakt und Terminvereinbarung

Sie möchten einen Verein anmelden, eine Satzungsänderung oder einen Vorstandswechsel eintragen lassen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir klären, welche Angaben und Unterlagen für die Vorbereitung benötigt werden.

Notarin Alexandra Goller

Marktplatz 5
71540 Murrhardt

Telefon: 07192 97891-0
E-Mail: zentrale@notarin-goller.de

Termine nach Vereinbarung.