Notarielle Leistungen
Notarielle Leistungen im Erbrecht und bei Schenkungen
Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie die Erbfolge für den Todesfall gestalten. Vermögen kann auch bereits zu Lebzeiten übertragen werden. Welche Regelungen infrage kommen, hängt von Ihrer persönlichen und familiären Situation ab.
Notarin Alexandra Goller in Murrhardt erläutert die rechtlichen Möglichkeiten, bereitet die erforderlichen Urkunden vor und übernimmt notarielle Aufgaben im Erbfall, etwa bei Erbscheinsanträgen.
Leistungen im Überblick
Gesetzliche Erbfolge
Wenn keine wirksame Verfügung von Todes wegen eine andere Erbfolge bestimmt, gelten die gesetzlichen Regelungen. Wer erbt und zu welchen Anteilen, hängt unter anderem von den Verwandtschaftsverhältnissen und dem Güterstand ab.
Testament und Erbvertrag
Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie bestimmen, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll. Wir bereiten notarielle Verfügungen vor und erläutern ihre rechtlichen Wirkungen sowie mögliche Bindungen.
Pflichtteilsrecht
Bestimmte nahe Angehörige können auch dann einen Pflichtteilsanspruch haben, wenn sie nicht als Erben eingesetzt sind. Wir erläutern die gesetzlichen Regelungen und beurkunden entsprechende Vereinbarungen, etwa einen Pflichtteilsverzicht.
Vermächtnis und Testamentsvollstreckung
Durch ein Vermächtnis können Sie einer Person einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne sie als Erbin oder Erben einzusetzen. Eine Testamentsvollstreckung kann die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses regeln.
Erbscheinsantrag und Nachlassabwicklung
Ein Erbscheinsantrag kann bei der Notarin beurkundet werden. Den Erbschein erteilt das Nachlassgericht. Er ist jedoch nicht immer erforderlich. Für das Grundbuch kann ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit der gerichtlichen Niederschrift über die Eröffnung als Erbnachweis ausreichen. Bestehen Zweifel an der nachgewiesenen Erbfolge, kann das Grundbuchamt dennoch einen Erbschein verlangen.
Schenkung und vorweggenommene Erbfolge
Vermögen kann bereits zu Lebzeiten übertragen werden. Bei der Übertragung von Immobilien können beispielsweise Wohnungsrechte, Nießbrauch oder vertragliche Rückforderungsrechte vereinbart werden. Die Notarin gestaltet und beurkundet die erforderlichen Verträge.
Vererben oder zu Lebzeiten übertragen?
Beide Wege haben unterschiedliche rechtliche Auswirkungen. Eine testamentarische Regelung und eine Schenkung zu Lebzeiten können auch miteinander kombiniert werden.
Testament und Erbvertrag
Diese Verfügungen regeln, wer Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Ein Einzeltestament kann grundsätzlich geändert werden. Bei Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten können rechtliche Bindungen bestehen.
Mehr zu Testament und Erbvertrag →
Schenkung zu Lebzeiten
Bei einer Schenkung wird Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Nutzungsrechte und vertragliche Rückforderungsrechte vereinbart werden. Eine spätere Rückübertragung ist nicht ohne Weiteres möglich.
Mehr zu Schenkung und vorweggenommener Erbfolge →
Vorbereitung und Notarkosten
Unterlagen und Datenblätter
Je nach Anliegen sind Angaben zu den Beteiligten, zu Familien- und Vermögensverhältnissen sowie vorhandene Testamente, Erbverträge oder andere Urkunden hilfreich. Welche Unterlagen benötigt werden, klären wir mit Ihnen vor dem Termin.
Gesetzlich geregelte Gebühren
Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Vorgang und häufig nach dessen Geschäftswert.
Bei Schenkungen und Nachlassgestaltungen können steuerliche Fragen eine Rolle spielen. Bei Bedarf sollte die notarielle Gestaltung mit einer steuerlichen Beratung abgestimmt werden.
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Kontakt
Kontakt und Terminvereinbarung
Sie möchten ein Testament oder einen Erbvertrag beurkunden lassen, eine Schenkung vorbereiten oder einen Erbscheinsantrag stellen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie über die benötigten Angaben und den weiteren Ablauf.
Notarin Alexandra Goller
Marktplatz 5
71540 Murrhardt
Telefon: 07192 97891-0
E-Mail: zentrale@notarin-goller.de
Termine nach Vereinbarung.