Erbe & Schenkung
Schenkung und vorweggenommene Erbfolge
Bei einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten können Sie sich Nutzungsrechte vorbehalten und Rückforderungsrechte vereinbaren. Ihre eigene Versorgung sollte dabei berücksichtigt werden.
Notarin Alexandra Goller in Murrhardt berät zu Schenkungs- und Übergabeverträgen, gestaltet die Vereinbarungen und begleitet den notariellen Vollzug.
Was bedeutet vorweggenommene Erbfolge?
Bei einer vorweggenommenen Erbfolge wird Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen, häufig in Form einer Schenkung. Bei Schuldenübernahme, Ausgleichszahlungen oder Versorgungsleistungen kann sie teilweise entgeltlich sein. Mit der Übertragung geben Sie Eigentum ab; bestehende Testamente und Erbverträge sollten berücksichtigt werden.
Immobilien übertragen
Der Übertragungsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Eigentum geht durch Auflassung und Grundbucheintragung über. Das Notariat bereitet die Erklärungen und Anträge vor; das Grundbuchamt trägt ein.
Bestehende Belastungen und Darlehen sind zu prüfen. Die Übertragung entlässt Sie nicht automatisch aus persönlichen Darlehensverpflichtungen.
Unternehmensanteile übertragen
Rechtsform und Gesellschaftsvertrag bestimmen die Anforderungen. Bei GmbH-Anteilen sind Abtretung und Verpflichtung zur Abtretung notariell zu beurkunden; erforderliche Zustimmungen sind zu beachten. Stimmrechte, Geschäftsführung, Gewinnbezug und steuerliche Folgen müssen abgestimmt werden.
Ein Schenkungsversprechen bedarf grundsätzlich notarieller Beurkundung; tatsächliche Leistung kann den Formmangel heilen. Besondere Formvorschriften bleiben zu beachten. Grundlage ist § 518 BGB.
Wie können Sie sich bei einer Schenkung absichern?
Klären Sie vorab, wie Wohnen, Lebensunterhalt und mögliche Pflegekosten finanziert werden. Vorbehaltene Rechte können dazu beitragen.
| Vereinbarung | Wozu dient sie? | Was ist zu beachten? |
|---|---|---|
| Nießbrauch | Kann die eigene Nutzung und die Vermietung der Immobilie ermöglichen. Die Erträge stehen im vereinbarten Umfang der berechtigten Person zu. | Kosten, Instandhaltung, Umfang und Rang des Rechts sind zu klären. Mieteinnahmen sind keine Garantie für eine ausreichende Versorgung. |
| Wohnungsrecht | Sichert die vereinbarte Wohnnutzung, etwa an einer Wohnung oder bestimmten Räumen. | Dauer, Mitbenutzung, Aufnahme weiterer Personen und Folgen eines Auszugs sollten geregelt werden. Ein Wohnungsrecht gewährt nicht automatisch das Recht zur Vermietung. |
| Rückforderungsrecht | Kann einen Anspruch auf Rückübertragung begründen, wenn ein vereinbarter Anlass eintritt. | Mögliche Anlässe sind etwa Vorversterben, Insolvenz oder bestimmte Veränderungen der familiären Situation. Voraussetzungen, Ausübung und Sicherung müssen zur Gestaltung passen. |
Nutzungsrechte und Rückforderungsrechte haben unterschiedliche Aufgaben. Sie können bei Bedarf kombiniert werden.
Pflege-, Unterstützungs- oder Rentenleistungen erfordern Vereinbarungen zu Umfang, Ersatzleistungen und Nichterfüllung. Sie können die rechtliche und steuerliche Einordnung verändern.
Vereinfachtes Beispiel: Ein Vater überträgt seiner Tochter ein vermietetes Haus mit vorbehaltenem Nießbrauch. Dabei werden Kostenverteilung, Darlehen, Rückforderungsanlässe und Folgen für weitere Angehörige geklärt.
Bei späterer Bedürftigkeit kann unter gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne vertragliche Vereinbarung ein Rückforderungsanspruch nach § 528 BGB entstehen.
Welche Rolle spielen Freibeträge und frühere Schenkungen?
Steuerliche Vorteile hängen insbesondere von Vermögenswert, persönlichen Beziehungen, früheren Zuwendungen und vorbehaltenen Rechten ab.
Persönliche Freibeträge
Bei unbeschränkter Steuerpflicht gelten grundsätzlich folgende persönliche Freibeträge: 400.000 Euro je Kind und schenkendem Elternteil, 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie regelmäßig 20.000 Euro für unverheiratete Partner ohne eingetragene Lebenspartnerschaft.
Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Erst außerhalb dieses Zeitraums kann der Freibetrag erneut vollständig zur Verfügung stehen.
Abstimmung mit der Steuerberatung
Das Notariat gestaltet die rechtlichen Vereinbarungen. Bewertung, Gegenleistungen und steuerliche Folgen sollten mit der Steuerberatung geklärt werden. Begünstigungen für Unternehmensvermögen setzen zusätzliche Prüfungen voraus.
Maßgeblich sind § 14 ErbStG und § 16 ErbStG. Für Pflichtteilsergänzung und Rückforderung wegen Bedürftigkeit gelten andere Regeln.
Wie wirkt sich eine Schenkung auf Pflichtteil und Erbfolge aus?
Besonders bei mehreren Kindern sollte geklärt werden, wie eine Zuwendung im späteren Erbfall berücksichtigt wird.
Pflichtteilsergänzung
Schenkungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Ihre Berücksichtigung nimmt grundsätzlich mit jedem weiteren Jahr seit der Leistung ab.
Bei Ehegattenschenkungen beginnt die Zehnjahresfrist nicht vor Auflösung der Ehe. Auch vorbehaltene Nutzungsrechte können den Fristbeginn beeinflussen; maßgeblich sind Art und Umfang.
Anrechnung und Ausgleichung
Die Anrechnung auf den Pflichtteil und die Ausgleichung unter erbenden Abkömmlingen folgen unterschiedlichen Regeln. Beides sollte bei der Zuwendung geklärt werden; eine Pflichtteilsanrechnung setzt grundsätzlich eine entsprechende Bestimmung zu diesem Zeitpunkt voraus.
Grundlage der Pflichtteilsergänzung ist § 2325 BGB. Mehr zu Anrechnung, Ansprüchen und Verzicht: Pflichtteilsrecht.
Was ist in Patchwork-Familien besonders zu klären?
Unverheiratete Partner ohne eingetragene Lebenspartnerschaft und Stiefkinder ohne Adoption haben grundsätzlich kein gesetzliches Erbrecht gegenüber dem Partner beziehungsweise Stiefelternteil. Steuerlich haben Stiefkinder bei unbeschränkter Steuerpflicht dennoch grundsätzlich einen Freibetrag von 400.000 Euro.
Übertragung und spätere Erbfolge abstimmen
Klären Sie, wer nach dem beschenkten Partner erben soll, wie gemeinsame Kinder und Kinder aus früheren Beziehungen berücksichtigt werden und was bei Trennung oder Vorversterben gelten soll. Vorhandene Testamente und Erbverträge können die Gestaltung begrenzen.
Verzicht und Ausgleich gesondert vereinbaren
Ein Pflichtteilsverzicht erfordert eine freiwillige, notariell beurkundete Vereinbarung über Umfang und gegebenenfalls Abfindung. Er beseitigt für sich allein weder die gesetzliche Erbenstellung noch die Ansprüche anderer Angehöriger.
Was kostet eine Schenkung mit notarieller Begleitung?
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), der Tätigkeit und dem gesetzlichen Geschäftswert. Dieser kann vom steuerlichen Wert abweichen.
Vertrag und Vollzug
Neben der Beurkundung können Vollzugs- und Betreuungsgebühren, Auslagen, Umsatzsteuer sowie Grundbuch-, Register- oder Gerichtskosten entstehen. Vorbehaltene Nutzungsrechte mindern den Geschäftswert nicht automatisch. Das Notariat erläutert die voraussichtlichen Kosten.
Beratung und Entwurf
Beratung und Entwurf sind bei anschließender Beurkundung grundsätzlich von der Beurkundungsgebühr umfasst. Bei eigenständiger Beratung, gesondertem Entwurf oder vorzeitiger Verfahrensbeendigung können auch ohne Beurkundung Gebühren entstehen. Anrechnungen hängen vom Verfahrensablauf ab. Mehr unter Notarkosten.
Welche Angaben und Unterlagen helfen bei der Vorbereitung?
Das Datenblatt hilft, Angaben zusammenzustellen. Es ersetzt weder Beratung noch Vertrag oder erforderliche Beurkundung.
Checkliste für den Termin
- Beteiligte, Familienverhältnisse, Minderjährigkeit und Auslandsbezug
- Immobilie: Grundbuchangaben, Nutzung, Wert, Darlehen und Belastungen
- Unternehmensanteile: Gesellschaftsvertrag und Beteiligungsstruktur
- Frühere Schenkungen, Testamente, Erbverträge und Übergabeverträge
- Gewünschte Nutzungsrechte, Rückforderung, Ausgleich und eigene Versorgung
Das Notariat nennt weitere erforderliche Unterlagen und geeignete Übermittlungswege. Zur Beurkundung benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument.
Schenkung: Datenblatt
Word-Datei zur Vorbereitung einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten.
Weitere Vorbereitungshilfen finden Sie unter Downloads.
Fragen zu Schenkung und vorweggenommener Erbfolge
Muss jede Schenkung notariell beurkundet werden?
Ein Schenkungsversprechen bedarf grundsätzlich notarieller Beurkundung; tatsächliche Leistung kann den Formmangel heilen. Für Grundstücksverträge und GmbH-Anteilsübertragungen gelten zusätzliche Formvorschriften.
Kann ich nach der Übertragung weiter im Haus wohnen oder Miete erhalten?
Ein grundbuchlich gesichertes Wohnungsrecht kann Ihnen ermöglichen, weiterhin selbst in der Immobilie zu wohnen. Ein Nießbrauch kann darüber hinaus zur Vermietung und zum Bezug der Mieteinnahmen berechtigen. Inhalt, Rang, Kostenverteilung und Folgen eines Auszugs sollten vertraglich geregelt werden.
Kann ich die Schenkung später rückgängig machen?
Ein bloßer Meinungswechsel genügt nicht. Möglich sind vertraglich vereinbarte Rückforderungsrechte oder gesetzliche Rückforderungs- und Widerrufsgründe, deren Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Kann ich meinem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro schenken?
Bei unbeschränkter Steuerpflicht gilt dieser Freibetrag grundsätzlich je Kind und schenkendem Elternteil. Frühere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden jedoch zusammengerechnet.
Was gilt bei einer Schenkung an ein minderjähriges Kind?
Vertretung, mögliche Ergänzungspflegschaft und familiengerichtliche Genehmigung sind gesondert zu prüfen. Nicht jede Grundstücksschenkung ist genehmigungspflichtig; der unentgeltliche Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum dagegen schon. Spätere Verkäufe oder Belastungen können zusätzliche Anforderungen auslösen.
Entfallen durch eine Schenkung die Pflichtteilsansprüche anderer Angehöriger?
Nein, nicht automatisch. Pflichtteilsergänzungsansprüche können bestehen bleiben; Zeitpunkt, Ehegattenschenkungen und vorbehaltene Rechte spielen eine Rolle. Anrechnung und Verzicht sind gesondert zu gestalten.
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Notarin Alexandra Goller
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E-Mail: zentrale@notarin-goller.de
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