Ehe & Partnerschaft
Ehevertrag
Mit einem Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Zugewinnausgleich anpassen und Vereinbarungen zu Versorgungsausgleich und nachehelichem Unterhalt treffen. Die Gestaltung richtet sich nach Ihrer Lebenssituation und den gesetzlichen Grenzen.
Notarin Alexandra Goller in Murrhardt berät beide Seiten unparteiisch, entwirft den Vertrag und beurkundet Ihre Vereinbarungen.
Was gilt ohne Ehevertrag?
Ohne abweichende Vereinbarung gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ihr Vermögen bleibt getrennt. Bei einer Scheidung ist grundsätzlich die Hälfte des Unterschieds zwischen den jeweiligen Zugewinnen auszugleichen.
Versorgungsausgleich und Unterhalt richten sich nach eigenen gesetzlichen Vorschriften. Sie sind keine Bestandteile der Zugewinngemeinschaft.
Was lässt sich im Ehevertrag regeln?
Güterstand und Zugewinn
Sie können die Zugewinngemeinschaft verändern oder einen anderen Güterstand vereinbaren. Beispielsweise lässt sich Unternehmensvermögen aus dem Zugewinnausgleich ausnehmen. Gütertrennung ist eine weitere Möglichkeit, aber nicht in jeder Situation die passende Lösung.
Versorgungsausgleich
Bei einer Scheidung werden grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Anteile an Versorgungsanrechten geteilt, etwa aus gesetzlicher, betrieblicher oder privater Altersvorsorge. Vereinbarungen können den Ausgleich verändern oder ausschließen, müssen aber einer gerichtlichen Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten.
Unterhalt
Nachehelicher Unterhalt kann innerhalb gesetzlicher Grenzen vertraglich geregelt werden. Für Trennungsunterhalt gelten strengere Vorgaben: Ein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt ist unwirksam.
Grenzen der Gestaltung
Auch ein notarieller Vertrag unterliegt gerichtlicher Kontrolle. Eine unzulässige Benachteiligung kann zur Unwirksamkeit führen; veränderte Umstände können die spätere Durchsetzung begrenzen. Nicht jede wirtschaftlich ungleiche Regelung ist unwirksam.
Wann ist eine Beratung sinnvoll?
Typische Anlässe
- Wenn ein Unternehmen oder größere Vermögenswerte vorhanden sind.
- Wenn eine Person wegen Kinderbetreuung oder Pflege ihre Erwerbstätigkeit reduziert.
- Bei unterschiedlichen Einkommen, Vermögen oder Versorgungsansprüchen.
- Bei früheren Ehen, Kindern aus anderen Beziehungen oder einem Auslandsbezug.
Beispiel: Unternehmensvermögen
Eine Wertsteigerung von Unternehmensanteilen kann bei einer Scheidung eine hohe Zugewinnausgleichsforderung auslösen. Eine vertragliche Anpassung kann helfen, Liquiditätsbelastungen zu vermeiden. Eine automatische Übertragung der Anteile sieht der gesetzliche Zugewinnausgleich nicht vor.
Bei Patchworkfamilien sollte der Ehevertrag mit der Nachlassplanung abgestimmt werden. Er ersetzt kein Testament und keinen Erbvertrag.
Ablauf und Vorbereitung
Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen und später einvernehmlich geändert werden. Er bedarf der notariellen Beurkundung. Planen Sie vor einer Hochzeit ausreichend Zeit für Beratung und Prüfung des Entwurfs ein.
Hilfreiche Angaben
- Familienstand, Kinder und gegebenenfalls der geplante Hochzeitstermin.
- Vermögen, Verbindlichkeiten und Unternehmensbeteiligungen.
- Einkommen, Altersvorsorge und geplante Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit.
- Bestehende Verträge sowie ausländische Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitze.
Beratung, Entwurf und Beurkundung
Das Notariat erläutert die gesetzlichen Folgen und die gewünschten Abweichungen. Nach der Abstimmung erhalten Sie einen Entwurf; offene Fragen werden vor der Unterzeichnung besprochen.
Was kostet ein Ehevertrag?
Geschäftswert
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt. Für güterrechtliche Vereinbarungen ist grundsätzlich das gegenwärtige Vermögen beider Ehegatten maßgeblich. Die Einzelheiten, insbesondere zur Berücksichtigung von Verbindlichkeiten und einzelnen Vermögenswerten, regelt § 100 GNotKG.
Beratung und Entwurf
Beratung und Entwurf sind im anschließenden Beurkundungsverfahren grundsätzlich von der Beurkundungsgebühr umfasst. Bei eigenständiger Beratung, gesondertem Entwurfsauftrag oder vorzeitigem Verfahrensende können auch ohne Beurkundung Gebühren entstehen.
Das Notariat erläutert Ihnen die voraussichtlichen Kosten anhand Ihres Anliegens. Allgemeine Informationen finden Sie unter Notarkosten.
Häufige Fragen zum Ehevertrag
Brauchen alle Ehepaare einen Ehevertrag?
Nein. Die gesetzlichen Regelungen können zu Ihrer Situation passen. Eine Beratung hilft zu klären, ob und welche Abweichungen sinnvoll sind.
Kann ein Ehevertrag einseitig geändert werden?
Eine vertragliche Änderung setzt die Einigung beider Seiten und die erforderliche notarielle Form voraus. Davon zu unterscheiden ist die gerichtliche Kontrolle im Streitfall.
Ist Gütertrennung für Unternehmen immer die beste Lösung?
Nein. Auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kommt infrage. Folgen für beide Ehegatten, Altersvorsorge und Erbfolge sollten gemeinsam betrachtet werden.
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Notarin Alexandra Goller
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E-Mail: zentrale@notarin-goller.de
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