Unternehmen & Betrieb
Finanzierungen und Sicherheiten
Bei der Finanzierung eines Unternehmens können Grundschulden, Pfandrechte an GmbH-Geschäftsanteilen oder andere Sicherheiten vereinbart werden. Ob eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich ist, hängt von der Sicherheit und den vorgesehenen Erklärungen ab.
Notarin Alexandra Goller in Murrhardt übernimmt die erforderlichen Beurkundungen und Beglaubigungen und veranlasst die notwendigen Grundbuchanträge. Bei einer Beurkundung erläutert sie Inhalt und rechtliche Folgen der Erklärungen. Die Finanzierung selbst wird zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbart.
Grundschulden bei Unternehmensfinanzierungen
Eine Bank kann ein Darlehen durch eine Grundschuld an einem betrieblich oder privat gehaltenen Grundstück absichern. Darlehensvertrag und Grundschuld sind rechtlich getrennte Vorgänge.
Darlehen und Grundschuld
Der Darlehensvertrag regelt die Finanzierung. Die Grundschuld ist ein eigenständiges Recht am Grundstück und wird im Grundbuch eingetragen. Nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens erlischt sie nicht automatisch.
Beglaubigung oder Beurkundung?
Für die Eintragung einer Grundschuld genügen grundsätzlich öffentlich beglaubigte Erklärungen. Enthält die Urkunde eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, muss diese Erklärung notariell beurkundet werden.
Die Grundschuldbestellungsunterlagen werden meist von der finanzierenden Bank bereitgestellt. Die Notarin nimmt die erforderlichen Erklärungen auf und veranlasst die grundbuchrechtlichen Schritte. Über die Eintragung entscheidet das Grundbuchamt.
Was bedeutet die Zwangsvollstreckungsunterwerfung?
Viele Grundschuldformulare enthalten zusätzliche Erklärungen, die über die Bestellung des Grundpfandrechts hinausgehen. Sie können für die spätere Durchsetzung gesicherter Ansprüche erhebliche Bedeutung haben.
Vollstreckung in das Grundstück
Die Eigentümerin oder der Eigentümer kann sich wegen der Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstück unterwerfen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die notarielle Urkunde einen Vollstreckungstitel bilden, ohne dass zuvor ein Urteil erwirkt werden muss.
Persönliche Haftung
Manche Bankformulare enthalten zusätzlich ein persönliches Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis mit eigener Vollstreckungsunterwerfung. Das betrifft nicht nur das belastete Grundstück. Ob und in welchem Umfang eine persönliche Haftung erklärt wird, ergibt sich aus der Urkunde.
Die Notarin erläutert im Beurkundungstermin, welche Erklärungen abgegeben werden und wie sich dingliche und persönliche Haftung unterscheiden. Für eine tatsächliche Zwangsvollstreckung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Rangänderungen und bestehende Grundschulden
Bei weiteren Finanzierungen kann die Reihenfolge eingetragener Rechte wichtig sein. Für Veränderungen bestehender Sicherheiten sind die Grundbuchlage und die Erklärungen der Beteiligten maßgeblich.
Rangrücktritt und Rangänderung
Ein bereits eingetragenes Recht kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen hinter ein anderes Recht zurücktreten. Dafür werden insbesondere die erforderlichen Einigungen und Zustimmungen sowie die Eintragung der Rangänderung im Grundbuch benötigt.
Abtretung und Löschung
Bei einer Anschlussfinanzierung kommt gegebenenfalls die Übertragung einer bestehenden Grundschuld auf einen neuen Gläubiger in Betracht. Soll die Grundschuld gelöscht werden, sind die dafür erforderlichen Erklärungen und ein Grundbuchverfahren notwendig.
Weitere Informationen zur Bestellung, Änderung und Löschung von Grundschulden finden Sie auf unserer Seite Grundpfandrechte.
Geschäftsanteile, Forderungen und bewegliche Sachen
Nicht jede Sicherheit für ein Unternehmensdarlehen erfordert einen Notartermin. Die Formvorschriften unterscheiden sich je nach Gegenstand und Art der Sicherungsvereinbarung.
Verpfändung von GmbH-Geschäftsanteilen
Für die Bestellung eines Pfandrechts an GmbH-Geschäftsanteilen ist ein notariell beurkundeter Vertrag erforderlich. Auch Beschränkungen oder Zustimmungserfordernisse im Gesellschaftsvertrag müssen berücksichtigt werden. Die schuldrechtliche Sicherungsabrede ist davon zu unterscheiden.
Andere Sicherheiten
Die Sicherungsabtretung gewöhnlicher Forderungen und die Sicherungsübereignung beweglicher Sachen sind grundsätzlich ohne notarielle Beurkundung möglich. Für Bürgschaften können besondere Schriftformvorschriften gelten; im Handelsverkehr bestehen Ausnahmen.
Die Auswahl und wirtschaftliche Bewertung der Sicherheiten erfolgen grundsätzlich zwischen den Finanzierungspartnern. Die notarielle Mitwirkung richtet sich nach den gesetzlichen Formvorschriften und den konkret vorgesehenen Erklärungen.
Unterlagen zur Vorbereitung
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt davon ab, ob eine Grundschuld bestellt, ein bestehendes Grundpfandrecht verändert oder ein Gesellschaftsanteil verpfändet werden soll.
Bei einer Grundschuldbestellung
Bitte lassen Sie uns die Grundschuldbestellungsunterlagen Ihrer Bank zukommen. Hilfreich sind Angaben zum Grundstück, zum Grundbuch und zu den Eigentümerinnen oder Eigentümern sowie Informationen zu bereits eingetragenen Belastungen.
Bei der Verpfändung von Geschäftsanteilen
Benötigt werden insbesondere Angaben zur Gesellschaft, zu den betroffenen GmbH-Geschäftsanteilen, zu den Beteiligten und zur gesicherten Forderung. Der aktuelle Gesellschaftsvertrag hilft bei der Prüfung möglicher Zustimmungserfordernisse.
Für die Identifizierung werden gültige Ausweisdokumente benötigt. Ob weitere Nachweise, Vollmachten oder Erklärungen der Finanzierungspartner erforderlich sind, teilen wir Ihnen nach Prüfung des Vorgangs mit.
Notarkosten bei Finanzierungen und Sicherheiten
Notarielle Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Bei einer Grundschuld ist für den Geschäftswert grundsätzlich deren Nennbetrag maßgeblich; dieser muss nicht mit der Darlehenssumme übereinstimmen.
Für die Höhe der Gebühren kommt es außerdem darauf an, welche Tätigkeiten anfallen, etwa eine öffentliche Beglaubigung oder eine Beurkundung. Bei Grundbucheintragungen entstehen regelmäßig zusätzliche Gerichtsgebühren.
Weitere Informationen zu Notarkosten →
Welche Angaben für eine Kostenauskunft helfen
Nennen Sie uns das geplante Sicherungsmittel, den Betrag der Grundschuld oder die gesicherte Forderung und die vorgesehenen notariellen Tätigkeiten. Anhand dieser Angaben lässt sich prüfen, welche gesetzlichen Gebühren für den Vorgang anfallen können.
Fragen zu Finanzierungssicherheiten
Muss eine Grundschuld immer notariell beurkundet werden?
Nein. Für die grundbuchrechtlich erforderlichen Erklärungen kann eine öffentliche Beglaubigung ausreichen. Enthält die Grundschuldbestellung eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, ist die notarielle Beurkundung dieser Erklärung erforderlich.
Was bedeutet die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung?
Sie kann der Bank unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen vollstreckbaren Titel verschaffen, ohne dass sie den in der Urkunde bezeichneten Anspruch zunächst gerichtlich einklagen muss. Die Erklärung kann das Grundstück und gegebenenfalls eine zusätzlich übernommene persönliche Haftung betreffen.
Muss die Verpfändung von GmbH-Geschäftsanteilen beurkundet werden?
Ja. Die Bestellung eines Pfandrechts an GmbH-Geschäftsanteilen erfordert einen notariell beurkundeten Vertrag. Ob gesellschaftsvertragliche Zustimmungserfordernisse bestehen, ist gesondert zu prüfen.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Grundschuldbestellung?
In erster Linie das Grundschuldbestellungsformular der Bank sowie Angaben zum Grundstück und zu den Eigentümerinnen oder Eigentümern. Weitere Nachweise werden je nach Grundbuchstand und konkreter Gestaltung abgestimmt.
Offizielle Informationen: Notar.de: Kreditsicherheiten und Grundpfandrechte.
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Kontakt und Terminvereinbarung
Sie möchten eine Grundschuld bestellen, eine bestehende Sicherheit verändern oder GmbH-Geschäftsanteile verpfänden? Teilen Sie uns mit, welche Finanzierung vorgesehen ist. Wir informieren Sie, welche Unterlagen und Erklärungen für den notariellen Vorgang benötigt werden.
Notarin Alexandra Goller
Marktplatz 5
71540 Murrhardt
Telefon: 07192 97891-0
E-Mail: zentrale@notarin-goller.de
Termine nach Vereinbarung.